Regelung für die Meldungen von Bahnabnahmen
Die Bezirkssportwarte haben die Aufgabe, die Bahnabnahmen zu überwachen.
Als Hilfsmittel für diese Überwachung dient ihnen die Software von Sportwinner mit der Online-Datenbank.
Hier werden unter anderem auch die Daten der Spielorte gespeichert und verwaltet.
Die Klubs müssen gemäß BSKV-SpO 3.2.5 nach jeder Bahnabnahme eine Kopie/Foto der vom DKBC
ausgestellten Anerkennungsurkunde unmittelbar nach Erhalt an den Bezirkssportwart senden.
Zusätzlich muss diese sichtbar im Bereich der Bahnanlage ausgehängt sein.
Bei Nichteinhaltung wird eine Ahndung nach dem Bußgeldkatalog BSKV-SpO 8.3 in Höhe von derzeit 50,00 € ausgesprochen
und es führt sogar zu einem Spielverbot für den BSKV-Spielbetrieb.
Ist ein Abnahmetermin verstrichen können in Sportwinner keine Spielergebnisse mehr eingegeben werden.
Übrigens, ...
es macht Sinn, Bahnabnahmen in die spielfreie Zeit zu legen. Bedenkt, dass eine Bahnabnahme während der
Saison auch mal dazu führen kann, dass ein Bahnabnehmer Mängel feststellt und erst nachgebesset werden muss.
Wird dann aber bis zur wiederholten Abnahme der Termin überschritten, dürfen bis zur Zustellung der Abnahmeurkunde
des DKBC keine Wettkämpfe mehr durchgeführt werden.