Sportkegeln unter Einschränkungen wegen Corona
Liebe Sportkameradinnen und Sportkameraden,
aktuell gilt bis einschließlich dem 12.01.2022 die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung der Bayerischen Staatsregierung.
Am 07.01.2022 wird die Regierung über neue Maßnahmen beraten.
Für die Umsetzung und Einhaltung aller jeweils gültigen staatlichen und behördlichen Verordnungen, Verfügungen, Rundschreiben,
Hinweise, Konzepte der örtlichen Sportstätten und Vereine bzw. Klubs, trägt die gastgebende Mannschaft die Verantwortung.
Für den Kegelsport (Training / Wettkämpfe) gelten aktuell die 2G+ Regelungen.
Zugang zu Kegelbahnen haben also nur Genesene oder Geimpfte, die zusätzlich einen gültigen negativen Test nachweisen können.
Als Testnachweis gilt ein negativer PCR-Test oder Schnelltest bzw. Selbsttest vor Ort unter Aufsicht oder der Nachweis einer Boosterimpfung.
Weiterhin gilt auf Kegelbahnen:
- Die Kapazitätsauslastung ist auf 25% begrenzt
- FFP2-Maskenpflicht in den Hallen
- Gaststättenbetrieb - Sperrstunde ab 22.00 Uhr
Die Überwachung bzw. Kontrolle der 2G+ Regelungen, sofern diese staatlich oder behördlich angeordnet ist, obliegt dem Betreiber bzw. dem
Eigentümer der Kegelbahn. Dieser kann die Aufgabe auf andere Personen übertragen. Die zur Kontrolle der 2G+ Regelung berechtigte Person
hat sich beim Eintreffen der Gastmannschaft unverzüglich dieser vorzustellen und die Nachweise zu überprüfen.
Im Falle eines fehlenden gültigen Nachweises hat die betroffene Person keinen Zutritt zur Kegelbahn.
Die Heimmannschaft hat bei Bedarf die gegnerische Mannschaft vor ihrer Anreise selbstständig über Besonderheiten, Einschränkungen und
Spezifika zu informieren (z.B. über die zugelassene Anzahl an Personen auf der Kegelanlage, Zuschauer, Benutzung der Sanitäreinrichtungen, etc.)
GUT HOLZ
Oliver Durin
Bezirkssportwart MFR